MIT DER SPERRFRISTVERKÜRZUNG
SCHNELLER ZURÜCK ZUM FÜHRERSCHEIN!

Sperrfristverkürzung nach dem § 69a Abs. 7 im Strafgesetzbuch

mpu-psychologe

Mit einem Gerichtsurteil wurde Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen, somit wird Ihnen vor Ablauf der Sperrfrist die Verwaltungsbehörde keine neue Fahrerlaubnis erteilen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, bei Gericht einen Antrag zur Sperrfristverkürzung zu stellen, um auf dem schnellsten Weg wieder in den Besitz Ihrer Fahrerlaubnis zu gelangen.

Die Voraussetzung zur Sperrfristverkürzung besteht nur bei der Annahme, „dass der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist“. Möglichkeiten, die Sperre zu verkürzen bestehen besonders durch Auffälligkeiten mit Alkohol oder Drogen sowie bei verkehrsrechtlichen bzw. strafrechtlichen Vergehen.

Unabhängig von Ihren Auffälligkeiten oder deren Anzahl, sollten Sie sich bei uns über verschiedenste Maßnahmen informieren, die durch Ihre Intensität und Dauer eine weitgreifende Stabilität mit sich bringen. Somit lassen sich im Rahmen unserer verkehrstherapeutischen Maßnahmen auch in Verbindung mit einer MPU-Beratung verschiedenste Möglichkeiten zur Verkürzung Ihrer Sperre erwirken.

In der Regel wird Ihr Bemühen als Maßnahme zur Verkürzung der Sperrfrist anerkannt und die Sperre um ein bis drei Monate verkürzt.
Somit gelangen Sie schneller zurück zu Ihrem Führerschein.

Informieren Sie sich jetzt kostenlos über unsere MPU Beratung.

mpu-sitzung

In einer MPU soll festgestellt werden, ob sich die Einstellung zum Straßenverkehr verändert hat und eine nachvollziehbare, ausreichende stabile Verhaltensänderung eingetreten ist.

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